Häufige Fragen zur außerklinischen Intensivpflege
In diesem Bereich haben wir die wichtigsten Themen rund um Aufnahme, Versorgung und Abläufe für Sie zusammengefasst. Die Antworten sollen Orientierung geben und dabei helfen, Entscheidungen sicher und nachvollziehbar zu treffen.
Es handelt sich dabei um eine besondere und komplexe Pflegeform oder -art, die medizinisch und pflegerisch ein sehr hohes Niveau erfordert. Die Pflegefachkräfte sind speziell ausgebildet. Eine spezialisierte Pflegefachkraft muss in der außerklinischen Intensivpflege ständig anwesend oder einsatzbereit sein, weil es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann, die eine sofortige Intervention erfordern
Die außerklinische Intensivpflege wird je nach Leistungsbereich über die Pflegekasse nach SGB XI und über die Krankenkasse nach SGB V finanziert.
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in einer betreuten Wohngemeinschaft. Es muss hierbei jedoch unterschieden werden zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Bei einem Unfall: Sind Sie oder Ihr*e Angehörige*r aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so ergibt sich je nach Situation gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG), der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient*in ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Aufnahme
Grundsätzlich wird eine ärztliche Verordnung über den außerklinischen Intensivpflegebedarf sowie die damit einhergehenede(n) Diagnose(n) benötigt. Eine außerklinische Intensivpflege kann verordnet werden, wenn wegen Art, Schwere und Dauer der Erkrankung die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und sofortigen Intervention bei einer lebensbedrohlichen Situation notwendig ist.
Weil wir möchten, dass Sie sich zu Hause und mit Herz, Nähe und Kompetenz umsorgt fühlen. Es ist für uns wichtig, dass Sie als betroffene Person selbstbestimmt mit Würde und individuell hochqualitativ versorgt werden.
Unterschieden wird in der außerklinischen Intensivpflege zwischen der invasiven Beatmung (über eine Trachealkanüle/einen Luftröhrenschnitt) und der nicht-invasiven Beatmung (über eine Atemmaske).
Neben der Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes umfasst die Leistung in der intensivpflegerischen Betreuung das Trachealkanülenmanagement, das Absaugen von Sekret, die Vitalzeichenkontrolle, die Pflege von PEG-Sonden und Portversorgung sowie die Grundpflege.
Nein, es gibt bei uns keine festen Besuchszeiten. Alle Angehörigen/Betreuer*innen etc. sind jederzeit herzlich willkommen.
Für eine persönliche Beratung melden Sie ich jederzeit gern persönlich.
Alle Kontaktinfos finden Sie hier.